Mietbedingungen

Nutzungs- und Vermietungsverordnung für das Heimathaus in Esingen, Riedweg

  1. Das Heimathaus ist Eigentum der Stadt Tornesch. Es steht vorrangig seinen Bürgern und Vereinen zur Verfügung, insbesondere für Veranstaltungen mit gemeinnützigem, kulturellem Charakter sowie für private Veranstaltungen wie Jubiläen, Hochzeiten, Konfirmationen und Geburtstage. Nicht gestattet sind die Durchführung von Polterabenden, Feiern zum 18. Geburtstag sowie Silvesterfeiern. Die Verwaltung erfolgt durch die Ernst-Martin-Groth-Stiftung, Esingen; diese hat das Hausrecht. Die Nutzungs- und Mietverträge haben privatrechtlichen Charakter. Nutzungs- und Mietanträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
  2. Gemietet werden können die unter 3. angegebenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Die Nutzung schließt auch die Zugänge, die Garderobe und die Toiletten mit ein. Die Mieter erhalten eine verbindliche, schriftliche Zusage.
  3. Nutzungsentgelte in Euro ab dem 01.01.2024 : Siehe MIETPREISE
  4. Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an Feiertagen bleibt das Heimathaus geschlossen.
  5. Die für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen Hilfskräfte sind vom Veranstalter zu stellen. Das Aufstellen der Sitz-/Tischmöbel liegt ebenfalls in der Verantwortung des Veranstalters. Vor Veranstaltungsbeginn und nach Veranstaltungsende erfolgt jeweils eine Übergabe zur Überprüfung der Räume und Einrichtungsgegenstände auf Sauberkeit, Funktionsfähigkeit und Schadhaftigkeit. Die Begehung wird jeweils von den Beteiligten in einem kurzen Protokoll gegengezeichnet. Die Räumlichkeiten sind besenrein zurückzugeben. Die Polster der Stühle sind pfleglich zu behandeln, sollten Polster verschmutzt sein, ist dies dem Hausmeister mitzuteilen.
  6. Die Stiftung übernimmt keinerlei Haftung für eventuell eintretende Schäden. Der Veranstalter (Mieter) hat jeweils selbst für entsprechende Versicherungen zu sorgen. Bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Elmshorn zuständig.
  7. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Veranstaltungen vertragsgemäß ablaufen und dass die Räumlichkeiten ordnungsgemäß verlassen werden (Ausschalten des Lichtes, Abstellen von Wasserhähnen und Geräten, Abschließen der Räumlichkeiten). Die Küche darf nur als sogenannte Teeküche benutzt werden. Das Geschirr muss frei von Essenresten sein bevor es zur weiteren Reinigung in den Geschirrspüler gestellt wird. Bitte benutzen Sie das Geschirr nicht, um Essensreste mit nach Hause zu nehmen – bringen Sie sich Vorratsdosen mit. Der angefallene Müll ist mitzunehmen.
  8. Für das Kochen von Essen gibt es keine Zulassung. Es ist nur das Aufwärmen von fertigen Speisen zulässig, nicht deren Zubereitung. Es dürfen nur geeignete Geräte, mit einer Leistung von max. 16 Amp. Wechselstrom verwendet werden. Dieses gilt für das gesamte Gebäude. Das Aufstellen von Grillgeräten (Elektro-Gas-Kohle) ist im gesamten Gebäude untersagt und außerhalb des Gebäudes nur nach Absprache mit dem Hausmeister in angemessenem Abstand zum Reetdach erlaubt.
  9. Zusätzliche Anlagen außerhalb des Gebäudes sind nur mit Zustimmung der Ernst-Martin-Groth-Stiftung gestattet (z.B. Kühlanlagen). Sollten Kühlanlagen zusätzlich aufgestellt werden, erhöht sich das Nutzungsentgelt um 50,00 Euro je Tag.
  10. Die Nutzung der Diele ist für höchstens 100 Personen zugelassen, die des Kuhstalls für höchstens 35 Personen.
  11. Die Abgabe von Speisen und Getränken zu Erwerbszwecken ist nicht gestattet.
  12. Die Ausschmückung von Räumen hat so zu erfolgen, dass die Baulichkeiten in keiner Weise beschädigt werden (keine Nägel usw. verwenden, auf gestrichene Wände, Tische und Stühle keinen Tesafilm kleben).
  13. Das Heimathaus ist mit einer Brandmeldeanlage gegen Feuer und Rauch ausgestattet. Disconebel im Gebäude ist untersagt. Sollte Alarm ausgelöst werden, erfolgt ein Anruf durch die Securitas-Sicherheitszentrale beim Hausmeister, welcher die Situation dann prüft. Sollte durch den Mieter verursachter Alarm ausgelöst werden und dadurch Kosten für Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei oder Alarmzentrale entstehen, ist der Mieter hierfür verantwortlich.
  14. Im gesamten Gebäude ist keine offene Flamme (z.B. Gas o.ä.) erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet seine Gäste (insbesondere Kinder und Jugendliche) darauf aufmerksam zu machen, dass auch auf dem Gelände des Heimathauses jegliches Feuer machen und zündeln (Fackeln, Raketen usw.) strengstens verboten ist (Reetdach).
  15. Im Heimathaus besteht „Rauchverbot“ nach dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Artikel 1 vom 21.11.2007.
  16. Appell zum Lärmschutz: Wir freuen uns, dass Sie für Ihre Feier das Heimathaus gewählt haben und wünschen Ihnen viel Spaß und Freude. Eine wünschenswerte gute Stimmung führt manchmal zu Ausgelassenheit und damit auch zu einer Zunahme der Lautstärke und zur Lärmbelästigung für die Nachbarn. Daher bitten wir Sie, ab 22.00 Uhr die Türen und Fenster geschlossen zu halten. Vermeiden Sie bitte auch Lärm auf den Parkplätzen und Außenanlagen. Der Hausmeister ist angewiesen, regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen. Auch die DJ´s müssen sich an die Anweisungen des Hauspersonals halten.
  17. An den Außenanlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Buden usw. sowie das Mitbringen von Tieren sind nicht gestattet. Im Garten sind nur die Gehwege zu benutzen. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Falsch parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt. Einen Parkplatz finden Sie auch gegenüber dem Heimathaus. An den Straßen An der Schmiede und Riedweg ist Parken untersagt.
  18. Als Beflaggung sind nur die Tornesch-, Schleswig-Holstein-, Europa- sowie die Bundesflagge zulässig.
  19. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen muss der Veranstalter diese Veranstaltung der GEMA melden (GEMA, Schierenberg 66, 22145 Hamburg).

Das Haus und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln.

Auftretende Schäden am Mobiliar und kaputtes Geschirr/Gläser sind bei Übergabe dem Hausmeister, Herrn Schädler mitzuteilen.

Über Ausnahmen zu den o.a. Vorschriften entscheidet die Ernst-Martin-Groth-Stiftung.

Interessenten wenden sich bitte an die Mitarbeiterin der Stiftung, Frau Claudia Dietrich.

E-Mail: vermietung@ernst-martin-groth-stiftung.de und Telefon im Heimathaus: 04122-90 51 75 (Dienstags 18:00 -20:00 Uhr)

Tornesch, den 20.09.2022